Urteilsverkündung im Fall Harald Mayer
Heute fand vor dem Obersten Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Urteilsverkündung im Fall Harald Mayer statt. Dieser kämpft seit vielen Jahren dafür, selbstbestimmt sterben zu dürfen und klagt für die Ausgabe des Medikamentes Natrium-Pentobarbital. Nun wurde sein Gesuch erneut abgelehnt. Es gebe keinen Anspruch auf ein tödliches Medikament vom Staat, hieß es. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass es andere Möglichkeiten gebe, das eigene Leben medizinisch begleitet zu beenden.
Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg, den der HVD Niedersachsen unterstützt, ist enttäuscht von dem Urteil. Einige seiner Mitglieder waren am Verhandlungstag Ende Oktober für eine Kundgebung vor dem Gericht nach Leipzig gereist, um Harald Mayer zu unterstützen. Dieser darf jetzt zwar weiter über seinen Tod entscheiden, aber er erhält nicht das Medikament, das es ihm leichter machen würde, sondern muss sich für sein Vorhaben Hilfe bei Ärzten oder einem Sterbehilfeverein holen.
Die Bilder zeigen die Kundgebung vom 26. Oktober 2023 in Leipzig, zu der der Arbeitskreis aufgerufen hatte und die zusammen mit Vertretern der Partei der Humanisten, der Giordano-Bruno-Stiftung sowie des Sterbehilfevereins DHGS stattfand.
Die kleine Gruppe vorne (v. li.): Käthe Nebel und Angelika Salzburg-Reige vom Arbeitskreis sowie Harald Mayer und seine Assistentin Heike Goedtel.
Fotos: Ulla Bonnekoh und Reinhard Konermann.