Häufig gestellte Fragen zum Religionsunterricht

Ist Religion ein Fach wie jedes andere?

Ja und Nein.

Ja: Religionsunterricht (RU) ist in Niedersachsen ein ordentliches Unterrichtsfach mit versetzungsrelevanter Benotung.

Nein: Inhaltlich unterscheidet RU sich wesentlich von anderen Fächern. RU ist Bekenntnisunterricht, eine Unterweisung in innerkirchlichen Glaubenswahrheiten. Die jeweilige Kirche bestimmt Inhalte und entscheidet, wer unterrichten darf. Wenn also biblische Geschichten als Tatsachenberichte vermittelt werden, ist dies nicht zu beanstanden.

Muss mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen?

Nein: Es reicht eine formlose, schriftliche Abmeldung durch die Eltern oder durch das Kind, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Gibt es einen Alternativunterricht?

Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht verpflichtet in Niedersachsen zur Teilnahme am Unterricht „Werte und Normen“.

Muss mein Kind an Schulgottesdiensten teilnehmen?

Nein: Kein Schüler ist verpflichtet, daran teilzunehmen. Hiervon müssen die Eltern bzw. Schüler in Kenntnis gesetzt werden. Gleiches gilt auch für Vertretungsstunden, in denen Religion unterrichtet wird.